Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MEI Teamentwicklung & Coaching e.K. (im folgenden auch „MEI“) einerseits und dem Auftraggeber (im Folgenden auch „Klient“) andererseits. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. Alle Leistungen von MEI werden ausschließlich auf der Grundlage der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung bzw. Angebots und ergänzend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Die Geltung anderweitiger allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1. Die von MEI abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.2. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet MEI nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Angebote seitens MEI sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
3.2. Mit Annahme des Angebots durch den Klienten, spätestens jedoch durch Bestätigung eines vereinbarten Coachingtermins seitens MEI kommt der Vertrag zustande.
4. Vergütung
4.1. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
4.2. Für Coachingleistungen werden die im Angebot bzw. der Coachingvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.
4.3. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten, Reisezeiten und Spesen sind gegen Nachweis bzw. entsprechend der Vereinbarung in vollem Umfang zu erstatten.
4.4. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
4.5. Gerät der Klient mit der Zahlung des Honorars in Verzug, ist MEI von der Erbringung jeglicher Leistungen unverzüglich entbunden.
4.6. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Klienten von MEI anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Termine und Vertragserfüllung
5.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Klient verpflichtet sich, alle Termine zum vereinbarten Zeitpunkt wahrzunehmen.
5.2. Die Termine können am Ort des Klienten, der MEI oder an einem anderen individuell vereinbarten Ort sowie online unter Nutzung einer entsprechenden Plattform stattfinden. Die Vereinbarung obliegt MEI und dem Klienten.
5.3. Beide Parteien verpflichten sich zum vereinbarten Zeitraum die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen bzw. zu erfüllen.
6. Rücktritt und außerordentliche Kündigung
6.1. Jegliche Stornierung bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt innerhalb von 6 Wochen vor Termin / Leistungserbringung sind 50% des vereinbarten Entgelts zu entrichten. Bei Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Termin / Leistungserbringung werden 80% des für vereinbarten Entgelts fällig. Bei Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Leistungserbringung ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten, ebenso bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen. Bei einer erneuten Beauftragung durch den Klienten innerhalb von 3 Monaten nach Rücktritt werden 50% des Stornos wieder gutgeschrieben.
6.2. Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht von MEI liegt insbesondere dann vor, wenn der Klient mehr als zweimal mit seinen Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen der Vertragsparteien nachhaltig gestört ist.
7. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
7.1. MEI ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
7.2. In diesem Fall wird MEI den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen ist und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten des Klienten durch MEI.
8. Mitwirkungspflicht des Klienten
8.1. Der Klient trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen der MEI zur Verfügung gestellt werden.
8.2. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche und wird unter Einbezug der jeweiligen Ressourcen individuell auf den Klienten und seine Bedürfnisse zugeschnitten gestaltet. Um eine effektive Zusammenarbeit sowie eine höchstmögliche Zielerreichung zu gestalten, verstehen sowohl der Klient als auch MEI die Zusammenarbeit als im Wesentlichen von Vertrauen, Offenheit und Kooperation getragen.
8.3. MEI weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. MEI steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
9. Haftung
9.1. MEI haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.
9.2. Ferner haftet MEI für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall wird die Haftung beschränkt auf die vereinbarte Vergütung.
9.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Versicherungsschutz
10.1. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Termine und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
10.2. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch MEI.
11. Verschwiegenheit und Datenschutz
11.1. MEI sichert zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren wird. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
11.2. Darüber hinaus verpflichtet sich MEI, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
11.3. Beide Seiten, MEI und Klient, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand (insbesondere z.B. Verarbeitung in Cloud-Anwendungen) entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.
11.4. MEI nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Klienten sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die aktuelle Datenschutzerklärung von MEI finden sie unter www.mei-team.de/datenschutz/.
12. Urheberrecht
12.1. Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
12.2. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein MEI. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von MEI ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
13. Ethikrichtlinie
13.1. MEI versichert, dass sie in der Durchführung des Coachings keine Methoden, Inhalte oder „Technologien“ von Sekten nutzt und die Wertvorstellungen des Klienten respektiert, sofern diese mit deutschem Recht nicht in Widerspruch stehen.
13.2. MEI erklärt, dass die vereinbarte Dienstleistung zur persönlichen Entwicklung des Teilnehmers zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass MEI Beratungsleistungen oder Wissenstransferleistungen nur auf Wunsch des Klienten erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch in Form von E-Mail) und Zustimmung beider Vertragsparteien.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder lückenhaften möglichst nahekommt.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4. Soweit der Klient als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch MEI aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für den Sitz von MEI in Daisendorf zuständige Gericht. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für den Sitz von MEI in Daisendorf zuständige Gericht.